FRISTABLAUF MDR ANTRAG UEBERGANGSFRISTEN
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Die Verordnung (EU) 2023/607 hat die Übergangsfristen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten unter bestimmten Voraussetzungen verlängert. Betroffen sind sog. legacy devices, also Medizinprodukte, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – nach Geltungsbeginn der MDR – gemäß den Übergangsbestimmungen des Art. 120 MDR nach den Vorschriften der Richtlinie 93/42/EWG bzw. der Richtlinie 90/385/EWG in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Verlängerung der ÜBERGANGSFRISTEN ist aber AUSGESCHLOSSEN, wenn nicht bis zum 26.05.2024 die Konformitätsbewertung bei einer BENANNTEN STELLE BEANTRAGT wurde.
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