Rechtsanwalt Dr. Jäkel > Aktuelles > Archiv > Kommentar des RKI zur RKI/BfArM-Empfehlung Anlage_8 (Endoskope)
Kommentar des RKI zur RKI/BfArM-Empfehlung Anlage_8 (Endoskope)
Im Epidemiologischen Bulletin 28 vom 15. Juli 2013 hat das Robert Koch-Institut (RKI) einen Kommentar zur Anlage 8 der RKI/BfArM-Empfehlung (Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums) veröffentlicht.
Der Kommentar betrifft u.a.:
- Geltungsbereich der Anlage 8
- Qualifikation des Personals
- Vor- und Nachteile der Prozesschemikalien Peressigsäure und Glutaraldehyd
- Anforderungen an die Lagerung von Endoskopen
- Qualitätssicherung der Aufbereitung in Reinigungs-Desinfektionsgeräten für Endoskope (RDG-E)
- Aufbereitung von endoskopischem Zusatzinstrumentarium
Der Kommentar ist eine fachliche Stellungnahme und Auslegungshilfe des RKI. In die gesetzliche Vermutung einer ordnungsgemäßen Aufbereitung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 MPBetreibV ist der Kommentar nicht automatisch einbezogen. Das gilt bereits deshalb, weil der Kommentar nicht vom Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.
Kommentar auf der Internetseite des RKI