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Halbherzige Reform des Transplantationsrechts in Kraft getreten
Am 1. August sind das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, entscheidende Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ein grundsätzliches Manko, die unterschiedliche Rechtslage in den Staaten, die Mitglieder von Eurotransplant sind, wurde nicht beseitigt. Das führt zu staatlich veranlassten Ungerechtigkeiten der Organverteilung zwischen den beteiligten Staaten, von denen Deutschland nur scheinbar profitiert.
Die Stiftung Eurotransplant ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganenen in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Slowenien.