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Erhöhte Zwangsrabatte und Preismoratorium zu Lasten der Pharmaindustrie laufen Ende 2013 aus

Erhöhte Zwangsrabatte und Preismoratorium zu Lasten der Pharmaindustrie laufen Ende 2013 aus
(Freitag, 22. März 2013)

§ 130a SGB V regelt die Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer. Neben den freiwillig vereinbarten Rabattverträgen zugunsten einzelner Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V enthalten die Vorschriften das Preismoratorium vom 01.08.2010 bis zum 31.12.2013, § 130a Abs. 3a SGB V, und den erhöhten Zwangsrabatt in Höhe von 16 %, § 130a Abs. 1a SGB V.

Das Preismoratorium führte dazu, dass jede Preiserhöhung den Krankenkassen als zusätzlicher Rabatt zu gewähren war. Die gesetzgeberischen Maßnahmen haben zu deutlichen Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Arzneimittelsektor geführt.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist verpflichtet, jährlich Preismoratorium und Herstellerabschläge zu überprüfen, § 130a Abs. 4 SGB V. Die Veröffentlichung des Ergebnisses der letzten Überprüfung erfolgte am 30.01.2013.

Bekanntmachung zur Überprüfung des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge nach § 130a Abs. 4 SGB V vom 28.01.2013, BAnz. AT 30.01.2013 B2, www.bundesanzeiger.de

Danach seien Preismoratorium und Herstellerabschläge unverändert weiterhin erforderlich. Dieses Ergebnis ist angesichts der Rücklagen von fast 30 Milliarden Euro bei Krankenkassen und Gesundheitsfonds wenig nachvollziehbar.

Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie hat im Rahmen der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Informationsfreiheitsgesetz die Akten eingesehen und konnte die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Nach Berichten der Ärzte Zeitung (vom 22.03.2013, S. 4) sollen erhöhte Zwangsrabatte und Preismoratorium planmäßig Ende 2013 auslaufen. Eine Verlängerung sei nicht geplant, hätten Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen angekündigt.

Damit gilt wahrscheinlich das Preismoratorium ab 2014 nicht mehr und die Zwangsrabatte des § 130a Abs. 1 SGB V betragen wieder 6 %.