Die Impfstoffwerbung der Bundesregierung
Die Bundesregierung wirbt in den Tageszeitungen unter dem Titel Impfstoffe für Deutschland dafür, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen (abgerufen am 22.02.2021).
Die nachfolgenden Anmerkungen nehmen Bezug auf die Anzeige des Bundesministeriums für Gesundheit in der FAZ vom 19.02.2021.
Zunächst ist voran zu schicken, dass der Verfasser die Impfung gegen COVID-19 für sehr gut und unerlässlich hält, um die Corona-Pandemie beenden zu können.
Es ist eine große Leistung, dass ca. ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie wirksame Impfstoffe gegen COVID-19 zugelassen werden konnten.
Allerdings enthält die Werbekampagne nach Auffassung des Verfassers einige Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz. Einige in der Werbung aufgeführte Fakten sind falsch oder irreführend.
In den nächsten Tagen wird in loser Folge auf einige dieser Fehler eingegangen.
Der Verfasser ist der Auffassung, dass auch die Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden ist, und gerade bei der Heilmittelwerbung mit gutem Beispiel vorangehen müsste. Gleichwohl seien diese Beiträge nicht als Fundamentalkritik an der Bundesregierung verstanden, sondern eher als Seminarübung für meine Studenten im Arzneimittelrecht.