BGH verbietet Bonussysteme für Rx-Arzneimittel
Der BGH hat heute (Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 u.a.) entschieden, dass Bonussysteme für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel) gegen die Arzneimittelpreisverordnung verstoßen.
Allerdings hat der BGH nach dem Wert des Bonus differenziert. Bei einem Bonus von einem Euro liege noch keine spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern vor. Bei fünf Euro sei diese Beeinträchtigung gegeben.
Die Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für ausländische Versandhändler gilt, die rezeptpflichtige Arzneimittel nach Deutschland einführen, bleibt zunächst offen. Der BGH hätte auch diese Frage gern bejaht, sieht sich aber durch eine entgegenstehende Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R, PharmR 2008, 595) daran gehindert. Diese Frage wurde daher dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt.
Beitrag auf Legal Tribune Online