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BGH: Arzneimittelpreisverordnung gilt nicht für Einzelimportarzneimittel
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel gemäß § 73 Abs. 3 AMG nach Deutschland verbracht werden. Ungeklärt und umstritten war bislang, ob für diese Arzneimittel die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass für Einzelimporte gemäß § 73 Abs. 3 AMG die deutsche Arzneimittelpreisverordnung nicht gilt.