Kanzlei Dr. Jäkel – Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht - Kooperation mit Jorzig Rechtsanwälte Berlin . Düsseldorf

 

BGH: Arzneimittelpreisverordnung gilt nicht für Einzelimportarzneimittel

BGH: Arzneimittelpreisverordnung gilt nicht für Einzelimportarzneimittel
(Donnerstag, 17. Mai 2018)

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel gemäß § 73 Abs. 3 AMG nach Deutschland verbracht werden. Ungeklärt und umstritten war bislang, ob für diese Arzneimittel die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass für Einzelimporte gemäß § 73 Abs. 3 AMG die deutsche Arzneimittelpreisverordnung nicht gilt.